Lizenzierung und Rechtssicherheit
Manche Rechte vorbehalten
Die institutionalisierte Entwicklung von Lern- und Lehrmaterialien lag bislang vorwiegend im Aufgabenspektrum der Schulbuch- und Bildungsverlage. Berührungspunkte mit Urheber- und Schutzrechten ergaben sich so erst zum Zeitpunkt der Nutzung, Bearbeitung und Weiterverwendung.
Mit OER verändert sich die Perspektive. Die Frage nach dem rechtlichen Rahmen stellt sich hier für alle, die freie Bildungsmaterialien selbst erstellen und veröffentlichen oder Materialien Dritter bearbeiten und weiterverwenden wollen: Bei der Erstellung von OER können grundsätzlich alle zu Urheberinnen oder Urhebern werden.
Was in der Praxis häufig fehlt, ist das Wissen um rechtliche Grundlagen. Oft fühlen sich Lehrende in der rechtlichen Grauzone sicherer als in der Nutzung freier Inhalte. Unsicherheiten entstehen, die der freien Verbreitung von OER zuwiderlaufen. Welche juristischen Rahmenbedingungen gilt es also beim Erstellen, Kombinieren, Verändern oder Weiterverwenden freier Bildungsmaterialien zu beachten?
Auch OER sind urheberrechtlich geschützt. Der wesentliche Unterschied zu konventionellen Lern- und Lehrmaterialien ist jedoch die Einräumung von Nutzungsfreiheiten durch entsprechende Lizenzen. Passen diese Lizenzen zu den Bedürfnissen der Erstellenden oder sollte für OER in Deutschland eine separate Lizenz entwickelt werden? Es gilt sowohl rechtliche als auch bildungspraktische Fragen zu klären.
Mit dem Themenschwerpunkt “Lizenzierung und Rechtssicherheit” möchte das Projekt Mapping OER u.a. urheberrechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit OER untersuchen und Gründe und Lösungsansätze für Unsicherheiten im Umgang mit freien Lizenzen erörtern.